Musiktheorie
Das Musikschulgesetz schreibt in regelmäßgen Abständen (3-5 Jahre) eine Kontrolle des Leistungsfortschritts in Form von Übertrittsprüfungen vor. Die Übertrittsprüfung besteht aus einem praktischen Teil und einem Theorietest. Der Theoriekurs bereitet auf diesen Test vor und vermittelt – angepasst an die jeweilige Leistungsstufe – musiktheoretische Grundlagen. Es findet pro Semester ein Kurs statt.
Voraussetzungen für die Teilnahme: keine