Musiktheorie

Das Musikschulgesetz schreibt in regelmäßgen Abständen (3-5 Jahre) eine Kontrolle des Leistungsfortschritts in Form von Übertrittsprüfungen vor. Die Übertrittsprüfung besteht aus einem praktischen Teil und einem Theorietest. Der Theoriekurs bereitet in ganzjähriger Form (Okt. bis April) auf diesen Test vor und vermittelt – angepasst an die jeweilige Leistungsstufe – musiktheoretische Grundlagen.

Voraussetzungen für die Teilnahme: keine

Lehrer: Peter Strobl